Dread Disease FAQ - Fragen und Antworten zur Schwere Krankheiten Versicherung

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Dread Disease bzw. Schwere Krankheiten Versicherung. Dieser Fragenkatalog wird ständig erweitert.

Haben Sie eine zusätzliche Frage, die hier nicht aufgeführt ist?
Helfen Sie uns, diese Rubrik zu erweitern und senden uns Ihre Frage!

Auf diese Weise helfen Sie auch anderen Interessenten! Ihre Frage wird von uns geprüft und ggf. aufgenommen.
Und selbstverständlich erhalten Sie auch umgehend eine persönliche Antwort.

Grundlagen
Bedarf
Dread Disease als Absicherung der Arbeitskraft
Tarifauswahl
Besonderheiten
Im Leistungsfall

 

Was bedeutet der Begriff "Dread Disease"? Der Begriff "Dread Disease" kommt aus dem englischen und bedeutet übersetzt "gefürchtete Krankheiten".
     
Was bedeutet "Schwere Krankheiten Versicherung"? Der Begriff "Schwere Krankheiten" ist die deutsche Übersetzung für den Begriff "Dread Disease". Viele Anbieter in Deutschland benutzen diesen Begriff für eine Dread Disease Versicherung.
     
Was bedeutet "Critical Illness" Der Begriff "Critical Illness" bedeutet übersetzt "Kritische Krankheiten" und ist ebenfalls ein Synonym für eine Dread Disease Versicherung.
     
Was genau ist eine Dread Disease Versicherung? Die Dread Disease (DD-) Versicherung leistet eine Einmalzahlung im Falle des Erleidens einer oder mehrerer schwerer Krankheiten - im weiteren Sinne. Sie wird aus diesem Grund auch Schwere-Krankheiten-Vorsorge gennant. Sobald eine der schweren Krankheiten von einem Arzt diagnostiziert wird, erhalten Sie die vereinbarte Versicherungssumme (z.B. 200.000,- EUR) ausgezahlt.
 
Wie kommt es, dass ich bisher noch nie etwas von dieser Versicherung gehört habe? Diese Sonderform der Lebensversicherung ist erst seit Beginn der 90er Jahre in Deutschland zugelassen. Seit Einführung in Deutschland ist die jährliche Anzahl der Neuverträge kontinuierlich gestiegen.
 
Kann man die Beiträge für eine Dread Disease Versicherung steuerlich geltend machen? Prinzipiell ja. Bei den meisten Arbeitnehmern dürften allerdings die Freibeträge für Vorsorgeaufwendungen durch die allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge bereits ausgeschöpft sein.