Dread Disease FAQ - Fragen und Antworten zur Schwere Krankheiten Versicherung

Auf dieser Seite finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Dread Disease bzw. Schwere Krankheiten Versicherung. Dieser Fragenkatalog wird ständig erweitert.

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Grundlagen
Bedarf
Dread Disease als Absicherung der Arbeitskraft
Tarifauswahl
Besonderheiten
Im Leistungsfall

 

Ist eine Dread Disease Versicherung auch für Kinder abschließbar? Grundsätzlich ja. Bei einigen Versicherungsgesellschaften allerdings sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ohnehin beitragsfrei mitversichert. Bei den anderen Gesellschaften können Kinder auch separat versichert werden.
 
Bietet die Dread Disease Versicherung einen lebenslangen Versicherungsschutz? Dies ist von Tarif zu Tarif unterschiedlich und außerdem abhängig von der selbst zu bestimmenden Laufzeit des Vertrags.
 
Leistet die Dread Disease Versicherung auch im Todesfall? Falls der Todesfall Bestandteil des gewählten Tarifes ist oder als Zusatzoption hinzugenommen wurde, erhalten die Hinterbliebenen die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt.
 
Was bedeutet der in den Bedingungen erwähnte "Second Event"? Der "Second Event" wird z.B. von der Skandia angeboten und bedeutet, dass der Versicherungsschutz nach einem Leistungsfall bestehen bleibt und es im Falle einer zweiten (anderen) schweren Krankheit nochmals zur Auszahlung des vereinbarten Betrags kommt.
Verzichtet der Versicherer auf eine Beitragserhöhung und auf das Recht, den Vertrag zu kündigen (Verzicht auf §41 VVG)?
Falls bei Vertragsabschluss gefahrenerhebliche Umstände wegen Unkenntnis oder unverschuldet vom Versicherungsnehmer nicht angezeigt wurden, ist eine Versicherungsgesellschaft nach §41 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) berechtigt, aufgrund des erhöhten Risikos, den Beitrag zu erhöhen oder die Versicherung zu kündigen.

Der Verzicht auf §41 VVG ist bei den meisten hochwertigen Tarifen für eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthalten. Bei Dread Disease Versicherungen jedoch im allgemeinen nicht. Es gibt nur eine Gesellschaft unter den Dread Disease Anbietern, die den Verzicht auf §41 VVG explizit in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen erklärt.